FAQs zum Wärmepreisdeckel vom Land Burgenland

Veröffentlicht am 10.01.2023
Der Wärmepreisdeckel kann bis Ende des Jahres 2023 beantragt werden – es ist daher ausreichend Zeit vorgesehen, um die notwendigen Unterlagen zu sammeln und die Antragstellung durchzuführen!

Stand 08.01.2023 (werden auf burgenland.at laufend ergänzt)

Für die Berechnung der Förderungen müssen Sie Unterlagen über das Jahreseinkommen Ihres Haushalts und die laufenden Heizkosten vorlegen. Sinnvoll ist daher eine Beantragung erst dann, wenn Sie über diese Unterlagen verfügen.

Eine Beantragung über Ihre Gemeinde wird aus technischen Gründen erst in den nächsten Wochen möglich sein.

zum Wärmepreisdeckel

Datenblatt (pdf 258,88 kB)