Förderungen und Gebühren
Förderungen
Die Marktgemeinde Hornstein unterstützt bestimmte Bereiche durch finanzielle Zuschüsse, die hier im Überblick zu finden sind.
Die Anträge sind in der Bürgerservicestelle abzugeben und werden im Anschluss zeitnahme behandelt. Die Überweisung der Förderungen erfolgt im Anschluss an die Genehmigung durch die notwendigen Gremien (Gemeindevorstand, Gemeinderat) und kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Wir bitten um Verständnis.
Umweltförderung
Förderung von Fahrzeugen mit Alternativantrieb
Elektromobilität
- Elektro-Scooter für Pensionisten und gehbehinderte Personen - € 100,-
- Elektro-Mopeds und Elektro-Motorräder, Neuanschaffung - € 150,-
- PKW-Neuanschaffung oder Umbau auf vollelektrischen Betrieb - € 375,-
Gasbetriebene Fahrzeuge
- Mit Erdgas oder mit Biogas betriebene PKW-Neuanschaffung oder Umbau auf Erdgas oder Biogas Betrieb - € 375,-
Fahrräder mit einem Elektrohilfsantrieb
- Fahrräder mit einem Elektrohilfsantrieb, Neuanschaffung - € 100,-
Förderung von Solar- und Photovoltaikanlagen sowie Errichtung einer E-Tankstelle
- Warmwasserbereitung mit Solarenergie
- Photovoltaikanlage, Kapazität zwischen 1 und 5 kWp
Die Förderung besteht in einem Barzuschuss in Höhe von 20 % der vom Land bzw. von einer Bundesförderstelle genehmigten und ausbezahlten Fördersumme max. 340 Euro.
- Photovoltaikanlage mit mehr als 5 kWp
- Hauszentralheizung über Solareinbindung
Die Förderung besteht in einem Barzuschuss in Höhe von 20 % der vom Land oder einer Bundesförderstelle genehmigten und ausbezahlten Fördersumme max. Euro 500,-.
- Errichtung einer Elektro-Tankstelle im Einfamilienhaus für den privaten Gebrauch
- Errichtung einer Speicherzelle für Elektro-Tankstellen im Einfamilienhaus für den privaten Gebrauch
Die Förderung besteht in einem Barzuschuss in Höhe von 20 % der vom Land oder einer Bundesförderstelle genehmigten und ausbezahlten Fördersumme max. Euro 500,-.
Freizeitförderung
- Saisonkarte Neufelder & Steinbrunnersee iHv 50 % der Kosten für eine Saisonkarte (Gemeinderatssitzung vom 18. Juni 2018, Top 53)
- Semesterticke für Studierende mit max. 50 % der Kosten (Gemeinderatssitzung vom 13. 12. 2007, Top 76)
- Taxigutschein für 60+: Pro Person gibt es im Quartal 13 Stück im Wert von € 5,- um den Preis von € 2,50 / Stk
- Taxigutscheine für das Jugendtaxi: Pro Jugendlichen bis zum vollendeten 27. Lebensjahr gibt es im Quartal 13 Stück im Wert von € 5,- / Stk. um den Preis von lediglich € 1,50 / Stk
Sozialleistungen
- Krankenbetten können bei der Gemeinde auf Zeit ausgeliehen werden. Die Lieferung übernimmt die Gemeinde. Krankenbetten, die auf längere Zeit benötigt werden, ist ein Kauf günstiger.
- Rollstühle, Rollator, Krücken usw. werden verschrieben und von den Patienten bei b-ständig usw. bestellt.
Firmenförderung
- Refundierung der Kommunalsteuer für Lehrlinge (Gemeinderatssitzung vom 1. April 1997, Top 9)
- Unterstützung für Nahversorger in Form von KommSteuerrefundierung oder Investitionsförderung (Gemeinderatssitzung vom 26. Feber 2018, Top 23)

Gebühren
Hier finden Sie die genaue Auflistunge aller Gebühren, die über die Marktgemeinde Hornstein eingehoben werden:
Hundeabgabe, Kanalgebühr, Straße, Friedhof, Altstoffsammelstelle, Märkte, Kinderkrippe, Kindergarten, Kinderhort, Volksschule, Ortsbus, Forsthaus