Erneuerbare Energiegemeinschaften (EEG)

Lokale Stromproduktion effizient nützen:
Erneuerbare Energiegemeinschaft Hornstein gegründet (EEG)
Mit der Gründung einer erneuerbaren Energiegemeinschaft setzt die Marktgemeinde Hornstein unter Bürgermeister Christoph Wolf einen weiteren wichtigen Schritt hin zu mehr Nachhaltigkeit: „Wir haben uns für die Gründung eines Vereins entschieden, um unsere erzeugte Energie in einer Energiegemeinschaft zu verteilen. Wir vernetzten lokale Stromerzeuger mit lokalen Stromverbrauchern und schaffen so ein eigenes kleines Ökosystem.“
Durch die Gründung einer Energiegemeinschaft ergeben sich für die Mitglieder zahlreiche Vorteile, erklärt der Bürgermeister: „Durch die lokale Stromproduktion und Stromabnahme kann eine kleinteilige Verteilung innerhalb der Gemeinde und dadurch ein günstigerer Strombezug ermöglich werden. Wir vernetzen die Mitglieder und stärken damit zusätzlich den sozialgemeinschaftlichen Zusammenhalt.“
Auch die Gemeinde hat bereits zahlreiche Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen der Gemeindegebäude im Betrieb, weitere sind jedoch bereits in Planung: „Aktuell haben wir fünf neue PV-Anlagen auf Gemeindegebäuden projektiert. Der dort erzeugte Strom kann durch die Energiegemeinschaft auf andere Gemeindegebäude verteilt werden, wodurch sich großes Einsparungspotenzial ergibt. Auch unsere Bürger sollen in Zukunft der Gemeinde nachhaltig in Hornstein produzierten Strom zur Verfügung stellen können“, führt Wolf aus. Dadurch können alle Teil der Energiewende werden.
Was ist eine Erneuerbare-Energiegemeinschaft?
Einfach gesagt, bezeichnet eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft den Zusammenschluss von mindestens zwei Teilnehmern zur gemeinsamen Produktion und Verwertung von Strom und Wärme. Die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen ermöglichen, dass sich Rechtspersonen zusammenschließen und über die Grundstücksgrenzen hinweg Strom, Wärme oder Gas aus erneuerbaren Quellen
- produzieren
- speichern
- verbrauchen und
- verkaufen
Dazu ist es Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften erlaubt, die Anlagen des Netzbetreibers (wie das Stromnetz) zu nützen. Sie müssen aber immer innerhalb des Konzessionsgebiets eines einzelnen Netzbetreibers liegen
