Örtliches Entwicklungskonzept
„Jede Gemeinde hat zur Festlegung der langfristigen, aufeinander abgestimmten Entwicklungsziele und als Grundlage für weitere Planungen durch Verordnung ein Örtliches Entwicklungskonzept (ÖEK) aufzustellen und fortzuführen.“, erklärt Bürgermeister Christoph Wolf. Die Grundlage dazu wird im Bgld. Raumplanungsgesetz 2019 i.d.g.F. in § 26 geregelt.
Bei der Gemeinderatssitzung vom 1. Juli 2019 stelle DI Thomas Leitner-Weiss vom Raumplanungsbüro A.I.R. bereits den Entwurf des neuen örtlichen Entwicklungskonzeptes vor. „Ein weiterer Schritt ist ein Grundsatzbeschluss zum aktuellen Entwicklungsstand, auf Basis des vorliegenden Entwurfes“, so Wolf.
