Ehrungsrichtlinien
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Hornstein kann für Leistungen und Verdienste, die der Marktgemeinde Hornstein zur Ehre oder zum Nutzen gereichen, Ehrenzeichen sowie das Recht zur Führung und Verwendung des Gemeindewappens verleihen.
Als Ehrenzeichen können natürliche Personen die Würde der Ehrenbürgerschaft erhalten, sowie einen Ehrenring, eine Ehrennadel oder eine Ehrenurkunde verliehen bekommen. Die Ehrenurkunde kann auch an juristische Personen (Firmen, Organisationen und Vereine) verliehen werden. Das Recht zur Führung und Verwendung des Gemeindewappens können sowohl natürliche als auch juristische Personen erhalten.
Die Ehrenzeichen und das Recht zur Führung des Gemeindewappens sowie deren Verleihung unterliegen den nachfolgenden Bestimmungen sowie der burgenländischen Gemeindeordnung.
Formular Ehrungsvorschlag
Die vollständig ausgefüllten Ehrungsvorschläge können Sie während der Öffnungszeiten im Rathaus abgeben. Nach einer Prüfung durch die Verwaltung erfolgt die gesammelte Behandlung der Ehrungsvorschläge in einer Gemeinderatssitzung.
Das Formular für einen Ehrungsvorschlag finden Sie hier zum Download.
Übersichtstabelle Ehrenzeichen


