Marktrecht

Heimatarchiev
Urkunde

Die Mehrheit der Gemeinderäte hat ihn aber zum Handeln gezwungen und auch Jurkowitsch hatte sein Wort gehalten. Im Jahr 1844 hatte der neue Richter Simon Matkowitsch nichts anderes mehr zu tun gehabt, als die Präsente nach Wien hinaufzutragen, um die Erledigung des Marktprivilegs rascher und sicherer voranzutreiben. Eine achtmalige Fahrt nach Wien war dazu notwendig geworden,ehe das neue Privileg am 21. Dezember 1844 nach Hause gebracht werden konnte. Dieses Ereignis musste daher auch gebührend gefeiert werden. Das Festprogramm umfasste einen Gottesdienst als Danksagung an den Grundherren sowie eine Art Festprolog auf die Marktrichter, die herrschaftlichen Beamten und die örtlichen Honoratioren eingeladen waren, wurde im Gemeindegasthaus eingenommen. Ein allgemeiner Umtrunk durfte natürlich nicht fehlen; er fand vor dem damaligen Kirchenkeller statt: 31/2 Eimer (190 Liter) Wein wurden von der Gemeinde zum freien Ausschank an die Einwohner bereitgestellt. Das Programm wurde noch durch eine zehn Mann starke Musikkapelle aus Weigelsdorf feierlich umrahmt. Auch der gebührende Krach, der bei solch einem "Volksfest" oft noch heute üblich ist, durfte nicht fehlen, wovon die Verwendung von Schießpulver Zeugnis gibt.

Am 7. April 1845 wurde in Hornstein nach 141 Jahren Unterbrechung wieder ein Jahrmarkt abgehalten.

Schließlich verlieh die Burgenländische Landesregierung mit Beschluss vom 14. Juli 1971, Zl. LAD-1420-1971, der Marktgemeinde Hornstein das Ortswappen.

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