Marktrecht
Eine Erstausstellung des Marktrechts vor 1540 wird von manchen Historikern angenommen, von anderen bezweifelt. Hornstein wird vor 1651 immer wieder als „oppidum“ = Kleinstadt, Marktort bezeichnet. Die erste dokumentierte Erteilung des Marktrechts stammt vom 4. August 1651 und wurde vom Hornsteiner damaligen Grundherrn Franz III. Nádasdy beantragt und von Kaiser Ferdinand III. (gleichzeitig König von Ungarn) gewährt.
In die Jahre vor 1848 fällt auch die Wiedererlangung des Marktrechtes von Hornstein. Zunächst früh im Oktober 1840 Richter Johann Milkowitsch nach Wien zum k.u.k. Hofagenten Matthias von Jurkowitsch und erkundigte sich nach der Art des erfolgsversprechenden Vorgehens. Jurkowitsch, der aus unserer Umgebung stammte, hatte sich bereit erklärt, das Privileg der Gemeinde zu verschaffen. Vorerst war jedoch ein Bittgesuch beim Grundherrn Fürst Pail III. Anton Esterházy einzubringen, dessen schriftliches Einverständnis 1842 vorlag und das der damalige Richter Michael Matkowitsch in Wien bei Jurkowitsch abgab.
Diesem Michael Matkowitsch wird bezüglich seines Nicht-Bemühens um die Marktverleihung kein gutes Zeugnis ausgestellt: "Dieser hatte sogar auf allen Seiten Einwendungen und Verhinderungen gesucht. Er hat die Jahrmärkte gar nicht haben wollen und sich kräftig dagegen gesetzt!".

Die Mehrheit der Gemeinderäte hat ihn aber zum Handeln gezwungen und auch Jurkowitsch hatte sein Wort gehalten. Im Jahr 1844 hatte der neue Richter Simon Matkowitsch nichts anderes mehr zu tun gehabt, als die Präsente nach Wien hinaufzutragen, um die Erledigung des Marktprivilegs rascher und sicherer voranzutreiben. Eine achtmalige Fahrt nach Wien war dazu notwendig geworden,ehe das neue Privileg am 21. Dezember 1844 nach Hause gebracht werden konnte. Dieses Ereignis musste daher auch gebührend gefeiert werden. Das Festprogramm umfasste einen Gottesdienst als Danksagung an den Grundherren sowie eine Art Festprolog auf die Marktrichter, die herrschaftlichen Beamten und die örtlichen Honoratioren eingeladen waren, wurde im Gemeindegasthaus eingenommen. Ein allgemeiner Umtrunk durfte natürlich nicht fehlen; er fand vor dem damaligen Kirchenkeller statt: 31/2 Eimer (190 Liter) Wein wurden von der Gemeinde zum freien Ausschank an die Einwohner bereitgestellt. Das Programm wurde noch durch eine zehn Mann starke Musikkapelle aus Weigelsdorf feierlich umrahmt. Auch der gebührende Krach, der bei solch einem "Volksfest" oft noch heute üblich ist, durfte nicht fehlen, wovon die Verwendung von Schießpulver Zeugnis gibt.
Am 7. April 1845 wurde in Hornstein nach 141 Jahren Unterbrechung wieder ein Jahrmarkt abgehalten.
Schließlich verlieh die Burgenländische Landesregierung mit Beschluss vom 14. Juli 1971, Zl. LAD-1420-1971, der Marktgemeinde Hornstein das Ortswappen.