Projekt Wohnen.Hornstein.2030: Bebauungsrichtlinien stoppen verdichteten Wohnbau
Durch den großen Zuzug entstanden für die Gemeinde Probleme führt Wolf aus: „Die Infrastruktur der Gemeinde kam mehrfach an ihre Grenzen, der neu gebaute Kindergarten war sofort wieder zu klein, die Baulandpreise in der Gemeinde sind explodiert!“. Auf dem Gemeindegebiet entstanden seit 2005 sechs Wohnparks mit über 250 Wohnungen darin. „Pro Wohneinheit stehen in diesen Wohnparks oft nur 100m2 an Grundstücksfläche zur Verfügung. Diesem Trend möchten wir entgegenwirken“, so Wolf.
Neue Bebauungsrichtlinie im Ortsgebiet: mind. 350m2 pro Wohneinheit
Die kommenden Bebauungsrichtlinien regeln die zukünftigen Wohnbauten im Ortsgebiet. „Um den verdichteten Wohnbau zu verhindern, sind künftig mindestens 350m2 pro Wohneinheit an Eigengrund vorzuweisen, das gilt auch für alle zukünftigen Bauten der Genossenschaften im Ortsgebiet“, so der Bürgermeister. Die Ortscharakteristik und die Bebauung im Ortskern bleiben möglich: „Der Bebauungsplan sieht unterschiedliche Zonen im Ortsgebiet vor, wodurch eine charakteristische Bebauung des Ortskerns möglich bleibt und das Ortsbild erhalten wird“, so Wolf.
Weiters geregelt werden zwei PKW-Abstellplätze auf Eigengrund: „Gerade die Beispiele aus der Vergangenheit haben uns gezeigt, dass zwei Parkplätze auf Eigengrund erforderlich sind, um den Verkehrsfluss sowie die Verkehrssicherheit im Ortsgebiet zu erhalten“, erklärt der Bürgermeister.
Wolf: Fokus liegt auf leistbarem Wohnen für junge Familien
„Durch den enormen Zuzug und die geografisch günstige Lage sind die Bauplatzpreise in den vergangenen explodiert“, so Wolf. Dem versucht die Gemeinde entgegenzusteuern: „Aktuell sind wir mit mehreren Grundbesitzern in Verhandlung, um für Hornsteiner Familien leistbare Bauplätze aufschließen zu können“, erklärt der Bürgermeister.
Bgm. Christoph Wolf definiert die Ziele des Projekts Wohnen.Hornstein.2030 so: „Unsere langfristigen Ziele sind die Schaffung von Wohnraum für alle Bedürfnisse und Preiskategorien, bei gleichzeitiger Reduktion der Baulandreserven!“
Seesiedlung Hornstein: Ferienhaussiedlungscharakter erhalten
Neben den Bebauungsrichtlinien für das Ortsgebiet sind auch jene für die Seesiedlung Hornstein gerade in Ausarbeitung: „Wichtig ist uns dabei, dass der Charakter einer Ferienhaussiedlung erhalten bleibt und es dort nicht zu einem verdichteten Bau mit hoher Bodenversiegelung kommt“, erklärt Wolf.
Die Bebauungsrichtlinien für Ort und Seesiedlung werden in enger Abstimmung zwischen dem Raumplanungsbüro und den Bausachverständigen der Gemeinde entworfen und durch den Gemeinderat beschlossen.