Verkehrsberuhigung in Hornstein: Fahrverbot genehmigt

Veröffentlicht am 18.08.2021
Die Verkehrsberuhigung sowie die Verkehrssicherheit in der Marktgemeinde Hornstein sind Bürgermeister Christoph Wolf ein großes Anliegen: „Seit 2017 sind an zahlreichen Stellen im Ortsgebiet Maßnahmen gesetzt worden. Mit dem Fahrverbot in der alten Meierhofbreite wurde nun ein weiterer großer Schritt gesetzt“, erklärt Bürgermeister Christoph Wolf.

Die Verkehrsberuhigung durch markierte Parkflächen in der alten Meierhofbreite (Raiffeisenstraße, Esterhazystraße und Dr. Ludwig Leser Straße) war eine erste Maßnahme, welche in Zusammenarbeit mit dem Anrainer und einem Verkehrsplaner erarbeitet wurde.
Eine weitere hat der Gemeinderat in seiner Sitzung im Mai auf Initiative von Bürgermeister Wolf beschlossen. „Wir haben ein Ansuchen auf ein Fahrverbot – ausgenommen Anrainerverkehr – bei der dafür zuständigen Behörde eingebracht, dieses wurde nun im Rahmen einer Verkehrsverhandlung genehmigt“, freut sich der Bürgermeister. Begründet wird dies durch den gestiegenen Durchzugsverkehr auf der L318 und der B16.

Das LKW-Fahrverbot wird durch das neue „allgemeine Fahrverbot“ ersetzt, da dieses ohnehin den Schwerverkehr miteinschließt. „Besucher können aufgrund der Zusatztafel ,ausgenommen Anrainerverkehr` natürlich weiterhin in die jeweiligen Straßen zu- und abfahren.“, so Wolf. Aktuell arbeitet das Verkehrsplanungsbüro der Gemeinde an einem adaptieren Verkehrszeichenplan, welcher als Grundlage für die Verordnung dient. „Nachdem wir die Verordnung von der Bezirksverwaltungsbehörde erhalten haben, werden wir die entsprechenden Verkehrszeichen aufstellen und das Fahrverbot tritt in Kraft“, sagt der Bürgermeister.

Auch Fabriksgasse wird neu gestaltet

Auch die Neugestaltung der Fabriksgasse im Zuge des Um- und Zubaus beim Feuerwehrhaus schreitet voran, erklärt Wolf: „Diese soll neben verkehrsberuhigenden Maßnahmen auch eine sichere Zu- und Abfahrt für die Einsatzkräfte beim Feuerwehrhaus ermöglichen. Aktuell befinden wir uns in Abstimmungen mit den zuständigen Behörden.“

/uploads/photos/news/xsmall-500b964131f5806bdf037f023427ac17.jpg