#MGH-Service: Öffnungsschritte ab 19. Mai

Veröffentlicht am 14.05.2021
Alle Details zu den Öffnungsschritten finden Sie im angehängten PDF.

Ab 19. Mai setzt die Bundesregierung Öffnungsschritte in allen Bereichen. Die Voraussetzung ist die Einhaltung klarer Sicherheitskonzepte. Hier die einzelnen Bereiche im Überblick!

Sport

Die Öffnungen im Sport ermöglichen den Besuch von Fitnessstudios sowie auch Mannschaftstrainings beim Fußball. FFP2-Maskenpflicht und Zutrittstests bieten größtmögliche Sicherheit für diese Öffnungsschritte. Wichtig: bei der Ausübung des Sports gilt keine FFP2-Maskenpflicht. Hier die Regeln nochmal im Überblick:

Indoor:

  • FFP2-Maskenpflicht in den allgemeinen Bereichen (z.B. an der Rezeption, in der Umkleidekabine)
  • Beim Betreten muss ein Test gemacht werden, oder ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte Krankheit vorgewiesen werden.
  • Die Sportler müssen sich mit ihrem Namen und den Kontaktdaten beim Betreten registrieren.
  • Grundsätzlich muss ein Abstand von 2 Metern eingehalten werden. Pro Person müssen 20 Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen.
  • Für die Zeit der Sportausübung gilt keine Maskenpflicht und die Abstandsregel kann bei Kontaktsportarten kurzfristig unterschritten werden. Es sind somit auch Kontaktsportartenwie Fußball wieder erlaubt.

Outdoor-Sportstätten:

  • Sport ist in sportartüblicher Mannschaftsgröße möglich.
  • Bei Kontakt- und Mannschaftssport muss ein Test gemacht werden, oder ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte Krankheit vorgewiesen werden

Breitensport ist in sportartüblicher Gruppengröße im öffentlichen Raum möglich, maximal aber 10 Personen.

Testpass für Schülerinnen und Schüler

Jeder Schüler erhält in der kommenden Woche ab 17. Mai in der Schule einen „Corona-Testpass“ in Form eines Leporellos, der die Wochen bis zum „Schulschluss“ mit jeweils drei Selbsttestungen pro Woche (Montag, Mittwoch, Freitag) anführt. Für jeden durchgeführten Selbsttest mit negativem Ergebnis bekommen die Schüler/innen von ihrer Schule jeweils einen Sticker und kleben diesen in der betreffenden Woche ein.

Die Schultests werden als Eintrittstest anerkannt, was dazu führt, dass die Schüler sich mit diesem Testpass ersparen, auch noch für ihre Freizeitbeschäftigungen zu Teststationen gehen zu müssen, da die Schule zur ‚befugten Stelle‘ wird!

Kultur und Vereine

  • Proben für Blasmusik & Chöre: indoor müssen pro Person 20m² Fläche zur Verfügung stehen; Outdoor mit max. 50 Personen möglich.
  • Es herrscht durchgängig FFP2-Maskenpflicht.
  • Beim Betreten muss ein Test gemacht werden, oder ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte Krankheit vorgewiesen werden.
  • Die Besucher müssen sich mit ihrem Namen und den Kontaktdaten beim Betreten registrieren.
  • Grundsätzlich muss ein Abstand von 2 Metern, außerhalb eines zugewiesenen Sitzplatzes, eingehalten werden.
  • Zwischen Besuchergruppen muss mindestens ein freier Sitzplatz sein.
  • Behördlich genehmigte Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen dürfen outdoor mit maximal 3.000 und indoor mit maximal 1.500 Personen durchgeführt werden.
  • Veranstaltungsorte mit fixen Sitzplätzen dürfen maximal zu 50% ausgelastet werden.
  • An Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze dürfen maximal 50 Personen teilnehmen (indoor und outdoor).
  • Veranstaltungen ab 11 Personen sind anzeigepflichtig, ab 51 Personen braucht es eine Bewilligung durch die Gesundheitsbehörde.
  • Regeln für Veranstaltungs-Gastronomie sind analog zur Gastronomie (keine Gastro bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze).
  • Jeder Veranstalter muss ein Präventionskonzept erstellen und einen COVID-19- Beauftragten ernennen.
  • Sperrstunde ist um 22.00 Uhr

 

Gastronomie

Um ein Lokal betreten zu können muss vor Ort ein Test gemacht werden, ein negativer Test vorgelegt werden, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte Krankheit vorgewiesenwerden. Zusätzlich müssen sich Gäste beim Betreten mit ihrem Namen registrieren. Indoor: max. 4 Erwachsene & dazugehörige Kinder pro Tisch, Outdoor:max. 10 Erwachsene pro Tisch. Sperrstunde ist um 22:00 Uhr.

Kontaktbeschränkungen & Private Treffen

Es gibt keine allgemeinen Ausgangsbeschränkungen. Außerhalb des privaten Wohnbereichs gilt: Treffen von maximal 10 Personen (+ Kinder) sind möglich im Freien, Indoor sind max. 4 Erwachsene (+ Kinder) erlaubt.

Zwischen 22.00 und 5.00 Uhr sind generell nur Treffen von max. 4 Erwachsenen möglich.

Öffnungen Mai (pdf 3,17 MB)
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