Böller und Raketen zu Silvester

Veröffentlicht am 27.12.2023
Österreichweit kommt es durch das Abschießen von Silvesterraketen immer wieder zu Bränden, auch Haustiere leiden unter dem Lärm zum Jahreswechsel und auch aus humanmedizinischer Sicht sprechen mehrere Gründe gegen die Silvesterknallerei.

Die Verwendung von pyrotechnischen Artikeln der Kategorie F2 (Blitzknallkörper, Schweizerkracher, Pyrodrifter, Raketen, Knallfrösche, Sprungräder usw.) ist laut § 38 PyroSchweizerkracher, Pyrotechnikgesetz im Gemeindegebiet und auch im Grünland generell verboten.

Anlässlich des nahenden Jahreswechsels bringt die Gemeinde nachdrücklich das Verbot der Verwendung von Knallkörpern, Feuerwerksraketen und anderen pyrotechnischen Sätzen im Ortsgebiet in Erinnerung.

Wenn Appelle an die Vernunft und Bitten um Rücksichtnahme wenig Wirkung zeigen, müssen die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes (Polizei) die Einhaltung des Pyrotechnikrechts besonders genau überwachen, kontrollieren und im Bedarfsfall rigoros einschreiten.

Bitte bedenken Sie, dass im Falle von Anzeigen Geldstrafen in der Höhe von bis zu EUR 3.600,- drohen und Sie bei Sach- oder Personenschäden mit Schadensersatzforderung konfrontiert werden!

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Bürgermeister
Mag. Christoph Wolf, M.A.

Gemeindearzt
Dr. Johannes Reisner

Feuerwehrkommandant
Robert Szinovatz

Amtstierarzt
Dr. Rudolf Steinacher