Böller und Raketen zu Silvester
Die Verwendung von pyrotechnischen Artikeln der Kategorie F2 (Blitzknallkörper, Schweizerkracher, Pyrodrifter, Raketen, Knallfrösche, Sprungräder usw.) ist laut § 38 PyroSchweizerkracher, Pyrotechnikgesetz im Gemeindegebiet und auch im Grünland generell verboten.
Anlässlich des nahenden Jahreswechsels bringt die Gemeinde nachdrücklich das Verbot der Verwendung von Knallkörpern, Feuerwerksraketen und anderen pyrotechnischen Sätzen im Ortsgebiet in Erinnerung.
Wenn Appelle an die Vernunft und Bitten um Rücksichtnahme wenig Wirkung zeigen, müssen die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes (Polizei) die Einhaltung des Pyrotechnikrechts besonders genau überwachen, kontrollieren und im Bedarfsfall rigoros einschreiten.
Bitte bedenken Sie, dass im Falle von Anzeigen Geldstrafen in der Höhe von bis zu EUR 3.600,- drohen und Sie bei Sach- oder Personenschäden mit Schadensersatzforderung konfrontiert werden!
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Bürgermeister
Mag. Christoph Wolf, M.A.
Gemeindearzt
Dr. Johannes Reisner
Feuerwehrkommandant
Robert Szinovatz
Amtstierarzt
Dr. Rudolf Steinacher