Neue Maskenpflicht

Veröffentlicht am 16.07.2020
Ab 24. Juli wird die Maskenpflicht ausgeweitet. Zum Schutz besonders Schutzbedürftiger gilt ab Freitag die Maskenpflicht in Supermärkten, Bank- und Postfilialen.

Maskenpflicht ab 24. Juli:

  • in Supermärkten
  • Banken
  • Postfilialen

Da jeder diese Orte von Zeit zu Zeit aufsuchen muss gibt es hier keine Freiwilligkeit mehr.

weiters gilt die Maskenpflicht wie bisher:

  • in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen, Innenbereich vom Ausflugsschiffen
  • bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (außer am Sitzplatz)
  • in Apotheken, Arztpraxen und Spitälern
  • bei Dienstleistungen und Demonstrationen, wenn der Einmeterabstand (Babyelefant) nicht eingehalten werden kann oder keine anderen Schutzmaßnahmen bestehen

Zur besseren Einschätzung der Corona Situation wird nun auch ein Ampelsystem eingeführt. Die Corona-Ampel dient der Risikoeinschätzung und zeigt, wie hoch das Corona-Risiko auf Bundesebene und in den einzelnen Bundesländern jeweils aktuell ist.

Das vierstufige Schema der Ampel, von Rot über Orange und Gelb bis Grün, soll ganz leicht verständlich die aktuelle Lage sichtbar machen und definieren, wann Corona-Maßnahmen eingeführt oder gelockert werden können.  

Wir halten Sie natürlich weiterhin auf dem Laufenden!

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