Kommunales Investitionsgesetz der Bundesregierung: Hornstein erhält € 325.000,- vom Bund

Veröffentlicht am 19.06.2020
Sehr geehrte Damen und Herren, das von der Bundesregierung vorgelegte Gemeindepaket beinhaltet 1 Milliarde Euro, wovon auf die Marktgemeinde Hornstein € 325.000,- entfallen. „Dieser Geldregen kommt gerade richtig und zeigt den großen Willen von Bundeskanzler Sebastian Kurz, den Gemeinden in dieser schwierigen Corona-Zeit unbedingt helfen zu wollen!“ begrüßt Bgm. Christoph Wolf das Kommunalinvestitionsgesetz 2020.

 

Das vom Nationalrat beschlossene Gesetz spült Bundesgelder in die Gemeindekassen. „Diese unbürokratische und zielgerichtete Finanzspritze ist genau das, was wir Gemeinden in dieser Krise brauchen – finanzielle Hilfe bei geplanten Investitionen, um Gemeindeprojekte trotz Krise umsetzen zu können und gleichzeitig die Wirtschaft durch öffentliche Aufträge zu beleben!“ fasst Wolf zusammen.

 

Die Marktgemeinde Hornstein plant die Umsetzung folgender drei Großprojekte, alle diese Projekte werden durch den Bund speziell durch das Gemeindepaket finanziell gefördert und unterstützt. „Im Namen aller Hornsteiner bedanke ich mich für diese großartige Unterstützung und wünsche mir eine solche auch von der Landesregierung, die bislang noch ausständig ist,“ stellt Wolf fest.

 

  1. Straßensanierung der Reitschule und Meierhofgasse: Mit einem Investitionsvolumen von ca. 1 Million Euro kann dieses Projekt durch das Gemeindepaket gefördert werden. Der Baustart soll im Herbst erfolgen.
  2. Zubau und Sanierung des Feuerwehrhauses: Aktuell startet die Ausschreibung der Planungsleistungen für die Erweiterung des Feuerwehrhauses. Auch dieses Projekt fällt in die Förderfähigkeit des Gemeindepaktes.
  3. Umbau und Erweiterung der Kinderkrippe und der Volksschule: Speziell im Kinderbetreuungsbereich ist in Hornstein eine Erweiterung geplant, um den bestehenden Bedarf bestmöglich zu decken. Demnach können auch hierfür die zusätzlichen Fördergelder des Bundes abgeholt werden.

Wolf hebt zudem hervor, dass für jede Gemeinde in Österreich eine Unterstützung vorgesehen ist. Der Bund übernimmt bis zu 50 Prozent der Kosten für Projekte, die zwischen 1. Juni 2020 und 31. Dezember 2021 begonnen werden oder bereits ab 1. Juni 2019 begonnen wurden und wo die Finanzierung aufgrund der Mindereinnahmen als Folge der Corona-Krise nicht mehr möglich ist.

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