Kindergarten, Krippe und Hort

Alle Informationen und Neuigkeiten finden Sie unter kindergarten.hornstein.at
Kindergarten
Schulgasse 10
7053 Hornstein
Tel.: +43 2689 22 26 33
E-Mail: kindergarten@hornstein.bgld.gv.at
Leitung: Sigrid Dick
Leitung-Stv.: Sabrina Kopinits

Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen Marktgemeinde Hornstein sind
Montag - Freitag werktags von 06.45 bis 17.00 Uhr (51,25 Wochenstunden Öffnungszeit).
Eine Ausdehnung ist, unter bestimmten Voraussetzungen, möglich. Nähere Informationen dazu finden Sie in der Kinderbetreuungseinrichtungsordnung - KBEO unter Pkt. IV .
Unsere Pädagoginnen

Ferien und Schließtage
An Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember bleiben die Kinderkrippe und der Kindergarten ausnahmslos geschlossen.
In den Semesterferien, den Hauptferien (letzte Juli und erste August-Woche) sowie in den Herbst-, Weihnachts-, Oster- und Pfingstferien haben die Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen geschlossen.
Unter Berücksichtigung des Bedarfs der berufstätigen Erziehungsberechtigten/Eltern werden vom Rechtsträger kürzere Ferien festgelegt. Ein konkreter Bedarf für Herbst-, Weihnachts- und Semesterferien ist bis zum 15. September des jeweiligen Kindergartenjahres bzw. für Oster- und Pfingstferien sowie Hauptferien bis zum 15. Jänner des jeweiligen Kindergartenjahres von den berufstätigen Erziehungsberechtigten/ Eltern schriftlich bekanntzugeben.
Im Sommer (Hauptferien) wird die Krippe und der Kindergarten zwei durchgehende Wochen geschlossen haben.
Sollte in den Ferienzeiten ein Bedarf für eine Kinderbetreuung bestehen, wird diese in einer vom Rechtsträger festgelegten Betreuungseinrichtung angeboten werden. In welchem Haus die Betreuung stattfinden wird, kann erst nach Auswertung der Bedarfserhebung festgelegt werden.
Der jeweilige Bedarf ist seitens der Erziehungsberechtigten/Eltern in allen Fällen durch eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers nachzuweisen und der Bedarfserhebung beizulegen.
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Kostenersätze
Mit der Beitragsfreiheit gem. § 3 Abs. 7 des Burgenländischen Kinderbildungs- und - betreuungsgesetz 2009 entfallen die Grundbeiträge per 1.11.2019. In Zukunft werden für diverse Leistungen Kostenersätze eingehoben.
Kostenersätze für Kinderkrippenkinder:
Materialbeitrag pro Jahr: € 96 (inkl. 10% USt.)
Mittagessen: € 3,30 pro Mahlzeit
Kostenersätze für Kindergartenkinder:
Materialbeitrag pro Jahr: € 96 (inkl. 10% USt.)
Mittagessen: € 3,70 pro Mahlzeit
Der Bastelbeitrag umfasst alle Bastelmaterialien und Geschenke für besondere Anlässe, die von den Kindern nach Hause mitgenommen werden. Inkludiert sind auch außerordentliche Jausen (Fasching, Nikolaus, Ostern usw.).
Die "Gesunde Jause" wird in den Kindergärten einmal je Woche am Vormittag optional (donnerstags) angeboten.
Die Vorschreibung der Kostenersätze bzw. der zusätzlichen und optionalen Leistungen erfolgt zum Monatsende im Nachhinein. Weitere zusätzliche Veranstaltungen und Angebote (wie Ausflüge, Eintritte, Theaterbesuche usw.) werden separat abgerechnet. Die Bezahlung hat ausnahmslos bis zum 14. Tag der Vorschreibung zu erfolgen.
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Steuerliche Absetzbarkeit
Ab 2019 ersetzt der Familienbonus Plus die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten und den Kinderfreibetrag. Kinderbetreuungskosten können also letztmalig bei der ArbeitnehmerInnen-Veranlagung für das Jahr 2018 geltend gemacht werden.
