Änderung Bebauungsplan
Gesundes Wachstum fixiert und verdichteter Wohnbau gestoppt:
Pro Wohneinheit sind 350m² an Bauland notwendig

Die Marktgemeinde Hornstein ist mit der Neuerlassung des örtlichen Entwicklungskonzeptes und mit den 1. Änderungen des Bebauungsplan für Ort und See in der Finalphase, erklärt Bürgermeister Christoph Wolf: „Wir stehen am Ende eines langen Prozesses, der seit 2018 durch intensive Bürgerbeteiligung und einem interessanten Diskurs mit allen Stakeholdern geprägt war.“
Das Örtliche Entwicklungskonzept wurde im Grundsatz beschlossen, dies regelt die neuen Siedlungsgrenzen. Der Bebauungsplan für Ort und See inkludiert wesentliche Aspekte für qualitätsvolles Bauen und gesundes Wachstum. Weiters wurden Vergaberichtlinien im Gemeinderat beschlossen, die den Verkauf von Grundstücken an Hornsteiner regelt.
Erstmals rechtlich möglich kommen nun Voraussetzungen in den Bebauungsplan Hornstein:
- Einschränkung der Bebauung: pro Wohneinheit braucht man 350m² an Bauland-Fläche
- Pro Wohneinheit sind mindestens zwei Parkplätze auf Eigengrund zu erreichten.
- Die Hauseinfahrten und deren Breiten werden geregelt.
- Mindestbauplatzgrößen regeln die Teilung von Grundstücken.
- Die Bebauungsdichte wurde erstmals flächendecken für das gesamte Ortsgebiet festgelegt.
„Die öffentliche Auflage startete am 8. November und dauert sechs Wochen. Alle Hornsteiner sind innerhalb der Auflage eingeladen, begründete schriftliche Erinnerungen einzubringen“, erklärt Wolf.
Der Teilbauungsplan für die Seesiedlung wird ebenfalls in Kürze fertiggestellt und aufgelegt. Dabei werden die vielen Teilbebauungspläne zusammengefasst und einheitlich geregelt. Schließlich ist eine liberale Bauweise möglich und die neuen Hottergrenzen von Hornstein werden berücksichtigt.
Örtliches Entwicklungskonzept als Basis für weitere natur- und umweltgerechte Siedlungsentwicklung
Das örtliche Entwicklungskonzept bildet die Basis für die weitere Siedlungsentwicklung von Hornstein. „Neben dem Erhalt des Bestands im Ortskern achten wir bei der Erweiterung unseres Siedlungsgebiets besonders auf die Bedürfnisse des örtlichen Natur- und Umweltschutzes und haben uns somit bewusst für Siedlungsgrenzen entschieden“, erläutert Wolf.
Die langfristige Planung sieht vor allem auch die Verwertung der bestehenden Baulandflächen vor: „Mit unserem Aufschließungsprojekt Lodischäcker ist es uns gelungen, bereits gewidmetes Bauland anzukaufen und somit Bauplätze für Hornsteiner Familie zu schaffen“, freut sich der Bürgermeister.
Bebauungsplan stoppt den verdichteten Wohnbau
Neben dem örtlichen Entwicklungskonzept wurde auch der Bebauungsplan überarbeitet. „Der Erhalt des Dorfcharakter war uns dabei wichtig. Dennoch ermöglichen wir in den lockeren Siedlungsgebieten auch eine moderne Architektur. Den verdichteten Wohnbau schränken wir stark ein“, fasst Wolf die wichtigsten Änderungen zusammen.
„Wir haben aus den Versäumnissen der Vergangenheit gelernt und weisen mit dem neuen Bebauungsplan den Weg in eine Zukunft mit einem gesunden Wachstum für unsere Gemeinde“, so Wolf.
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Öffentliche Auflage
Im Rahmen der Auflage warjedermann berechtigt, begründete schriftliche Erinnerungen einzubringen. Die Auflage lief bis 21. Dezember 2021.
Im Rahmen der Beschlussfassung wurden die schriftlich eingebrachten Erinnerungen behandelt.